Diekena Versicherungsmakler

Startseite | Kontakt | Erstinformation | Impressum | Datenschutz | Links | weitere Links | Sitemap | Volltextsuche

Skipperhaftpflicht

In der Regel sind alle Charterschiffe sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert.

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass der Bootshaftpflicht- oder Kaskoversicherer in bestimmten Fällen nicht leistet, oder die Deckungssummen oder der Vertragsumfang nicht ausreichen. Bereits zwei Beispiele verdeutlichen, warum der Skipper über eine erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung verfügen sollte:

Einige Beispiele:
1. Bei der Einfahrt in den Yachthafen übersieht der Charterskipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision, die einlaufende Yacht wird schwer beschädigt. Die Haftpflicht-Versicherungssumme der Charteryacht reicht nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Diese Deckungslücke schließt die Skipper-Haftpflicht-Versicherung, die Personen-, Sachschäden bis EUR 10 Mio. deckt.
Sollte die Yacht bei einem derartigen Schadenfall im ausländischen Hafen an die Kette gelegt werden, so ist eine erforderliche Sicherheitsleistung bis zu EUR 125.000,00 im Rahmen der Skipper- Haftpflicht- Versicherung automatisch mitversichert.

2. Während eines Törns rund Mallorca kentert die Charteryacht im Sturm. Ein Crewmitglied wird schwer verletzt. Der Skipper wird haftbar gemacht, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Bootshaftpflichtversicherung der Charteryacht deckt keine Ansprüche der Mitsegler gegen den Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die Skipper-Haftpflicht-Versicherung, wobei für Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 gilt.

3. Die Kasko-Versicherung weigert sich, den Schaden an der gecharterten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Derartige Schadenereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von EUR 550.000,00 mit einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500,00 (nach Kaution) im Rahmen der Skipper-Haftpflicht-Versicherung gedeckt.
4. Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu EUR 25.000,00 mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen. Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung deckt die gegen Sie erhobenen Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Geltungsdauer beträgt 6 Wochen während eines Versicherungsjahres, die Versicherung kann auch zum Beispiel für zwei oder drei Törns innerhalb eines Jahres genutzt werden, solange eine insgesamte Dauer von 6 Wochen nicht überschritten wird. Chartern Sie länger innerhalb eines Jahres, bieten wir Ihnen eine Jahresdeckung, die auch für größere Yachten gilt, an.


Die Vorteile der Skipperhaftpflichtversicherung liegen auf der Hand: Sie kennen den Umfang der Bootshaftpflichtversicherung des Vercharterers nicht, Sie wissen nichts über eventuelle Ausschlüsse oder ob die Charterfirma überhaupt die Versicherungsprämie bezahlt hat. Bei Schäden haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Vermeiden Sie dieses unnötige Risiko. Die Skipperhaftpflichtversicherung deckt als Ihr Vertragspartner die gegen Sie erhobenen Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Schützen Sie sich bei Ihrer nächsten Charterreise. Sie können zwischen einer Jahrespolice mit automatischer jährlicher Verlängerung oder einer Einzeldeckung für Ihren Chartertörn wählen. Füllen Sie bitte den Antrag aus und schicken Sie ihn an uns. Damit wir die Verwaltungskosten gering halten können, bitten wir Sie einen Verrechnungsscheck beizulegen.

Hier gelangen Sie zum Onlineantrag (bitte Java-Script einschalten!)

Versichert ist über die Skipper- Haftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Charterer und Führer einer Yacht weltweit.
Mitversichert sind (auf Basis der AHB und Besondere Bedingungen (SH 2011) für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung):

Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.
Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander.
Sicherheitsleistungen bis EUR 125.000,00 bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen.
Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahmen infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis EUR 25.000,00.

Die Deckungssumme beträgt pauschal EUR 10.000.000 für Personen- und Sachschäden.

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.