Diekena Versicherungsmakler

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RRV inkl. Insolvenzversicherung

Bekommen Sie von Ihrem Vercharter auch einen Sicherungsschein ausgestellt? Ist die Insolvenz der ausländischen Basis auch über den Sicherungsschein abgedeckt ?

Viele Vercharterer schließen Mietverträge ab, die nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig sind, da der Vercharterer nicht Reiseveranstalter ist (der sonst übliche Sicherungsschein wird nicht ausgestellt). Diese Versicherungslücke kann durch unsere Insolvenz-Versicherung geschlossen werden:

Damit ist Ihr Geld auch im Falle einer Insolvenz des Charteryacht-Betreibers abgesichert.

Die Insovenzversicherung kann nur in Verbindung mit unserer Reiserrücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Über den Aufpreis der Prämie gibt der Onlinerechner Aufschluss

Hier gelangen Sie zum Onlineantrag (bitte Java-Script einschalten!)