Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittskosten Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung
Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung durch diese Versicherung gedeckt. Auch ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist versichert.
- 1. Wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann und deshalb die gesamte Charter abgesagt werden muss, werden die für Skipper und Crew anfallenden Stornokosten im Rahmen des Vertrages bezahlt.
- 2. Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, so wird der anteilige Charterpreis im Rahmen des Vertrages für das Crewmitglied ersetzt.
- 3. Darüber hinaus leistet die Reiserücktrittskosten Versicherung im Rahmen des Vertrages zusätzlich für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr, wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.
Wichtig
- Der Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung und der Insolvenz-Versicherung ist spätestens bis 14 Tage nach Reisebuchung möglich.
- Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss sofort bei der Buchung erfolgen.
Hier gelangen Sie zum Onlineantrag (bitte Java-Script einschalten!)