Kautionsversicherung
Kautionsversicherung für Yachtcharter
Fast alle Vercharterer verlangen eine Kaution, wenn Sie eine Yacht übernehmen. Verursachen Sie einen Schaden an der gecharterten Yacht, wird Ihnen diese gar nicht, oder nur zum Teil zurück gezahlt.
Mit unserer Garantieleistung können Sie dieses Risiko zu folgenden Konditionen absichern:
Der Versicherer:
R+V Allgemeine Versicherung AG Taunusstraße l 65193 Wiesbaden
verpflichtet sich, die Annahme des Antrages vorausgesetzt, zur Erstattung der ganzen oder eines Teiles der vom Charterer an den Vercharterer aufgrund des beschriebenen Vertrages geleisteten Kaution, unter der Voraussetzung, dass:
- die Kaution durch den Charterer in bar oder per Kreditkarte / Scheck und belegt durch eine Quittung des Vercharterers an diesen erbracht wurde,
- der Charterer die Miete für die gecharterte Yacht in voller Höhe, nachgewiesen durch Vorlage geeigneter Belege, gezahlt hat,
- der Charterer zur Laufzeit des Chartervertrags im Besitz eines für das Fahrzeug und/oder für das Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerscheins ist,
- der Vercharterer sich weigert, wegen Schäden an der Yacht, die während des Charterzeitraumes durch den Charterer bzw. die Crew verursacht wurden, die erhaltene Kaution ganz oder teilweise an den Charterer zurück zu zahlen.
Die Garantie ist auf den vom Charterer umseitig beschriebenen Kautionsbetrag beschränkt.
Die Erstattung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Charterer mit der aufgrund des beschriebenen Vertrages gecharterten Yacht:
- selbstständig Chartertörns gegen Entgelt organisiert,
- im Auftrag einer Charterfirma gegen Entgelt oder einen anderen geldwerten Vorteil die Yacht führt, oder
- an Regatten teilnimmt,
- den Schaden an der gecharterten Yacht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat, oder
- der Schaden an der gecharterten Yacht durch Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Beschlagnahme von hoher Hand oder durch Kernenergie (Radioaktivität) mit herbeigeführt wurde.
Im Schadenfall sind folgende Unterlagen einzureich
- die Garantieerklärung im Original (wird Ihnen nach Eingang des Antrags und der Prämie zugestellt),
- der Chartervertrag mit Crewliste in Kopie,
- der Beleg über die hinterlegte Kaution (Quittung im Original),
- das Abrechungsschreiben der Charterfirma über den einbehaltenen Betrag, aus dem hervorgehen muss, warum die Kaution einbehalten wurde. Dieses bitten wir zu prüfen und für die Richtigkeit gegenzuzeichnen,
- eine ausführliche Schadenbeschreibung, die vom Skipper und allen Crewmitgliedern unterschrieben ist.
Wichtig! Wir bitten ausdrücklich darum, dass Sie bei der Charterbasis die Existenz dieser Garantieversicherung nicht erwähnen. Verhalten Sie sich immer so, als hätten Sie keine Absicherung. Prüfen Sie genau, warum der Vercharterer Ihnen eine Kaution nicht zurückzahlt.
Es versteht sich von selbst, dass über diese Garantieabsicherung nur der Verlust Ihrer Kaution wegen Schäden an der gecharterten Yacht abgesichert ist und nicht solche Kosten für Nebenleistungen - wie z. B. Reinigung, Miete für Bettzeug oder Kraftstoffverbrauch und zwar auch dann nicht, wenn diese Kosten über die Kaution verrechnet werden.
Denken Sie bitte auch daran, dass Sie in der Regel gemäß Chartervertrag nicht dazu verpflichtet sind, für Abnutzung und Verschleißschäden an der Yacht aufzukommen.
Hier gelangen Sie zum Onlineantrag (bitte Java-Script einschalten!)