Diekena Versicherungsmakler

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Kautionsversicherung

Kautionsversicherung für Yachtcharter

Fast alle Vercharterer verlangen eine Kaution, wenn Sie eine Yacht übernehmen. Verursachen Sie einen Schaden an der gecharterten Yacht, wird Ihnen diese gar nicht, oder nur zum Teil zurück gezahlt.

Mit unserer Garantieleistung können Sie dieses Risiko zu folgenden Konditionen absichern:
Der Versicherer:
R+V Allgemeine Versicherung AG Taunusstraße l 65193 Wiesbaden

verpflichtet sich, die Annahme des Antrages vorausgesetzt, zur Erstattung der ganzen oder eines Teiles der vom Charterer an den Vercharterer aufgrund des beschriebenen Vertrages geleisteten Kaution, unter der Voraussetzung, dass:

Die Garantie ist auf den vom Charterer umseitig beschriebenen Kautionsbetrag beschränkt.

Die Erstattung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Charterer mit der aufgrund des beschriebenen Vertrages gecharterten Yacht:

Im Schadenfall sind folgende Unterlagen einzureich

Wichtig! Wir bitten ausdrücklich darum, dass Sie bei der Charterbasis die Existenz dieser Garantieversicherung nicht erwähnen. Verhalten Sie sich immer so, als hätten Sie keine Absicherung. Prüfen Sie genau, warum der Vercharterer Ihnen eine Kaution nicht zurückzahlt.

Es versteht sich von selbst, dass über diese Garantieabsicherung nur der Verlust Ihrer Kaution wegen Schäden an der gecharterten Yacht abgesichert ist und nicht solche Kosten für Nebenleistungen - wie z. B. Reinigung, Miete für Bettzeug oder Kraftstoffverbrauch und zwar auch dann nicht, wenn diese Kosten über die Kaution verrechnet werden.
Denken Sie bitte auch daran, dass Sie in der Regel gemäß Chartervertrag nicht dazu verpflichtet sind, für Abnutzung und Verschleißschäden an der Yacht aufzukommen.

Hier gelangen Sie zum Onlineantrag (bitte Java-Script einschalten!)