Insassen-Unfallversicherung
Unfälle an Bord und Bergungen, zum Beispiel per Hubschrauber, können teuer werden.
Unser besonderer Vorteil: Der Einschluss von Bergungskosten zum Beispiel bei Verdacht auf Schlaganfall und Herzinfarkt. In diesen Fällen leistet die Versicherung auch ohne das Vorliegen eines Unfalls.
Eingeschlossen sind zusätzlich unter anderem tauchtypische Gesundheitsschäden, auch ohne das Vorliegen eines Unfallrisikos und der medizinisch notwendige Rücktransport zum Heimatort.
Versichert sind im Rahmen dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (laut Crewliste). Im Schadenfall wird die Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.
Mitversichert sind unter anderem
- Unfälle bei der Benutzung des Beibootes
- Die Überführung zum Heimatort nach Tod
- Der medizinisch notwendige Rücktransport zum Heimatort
- Tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen sowie Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod
- unter Wasser, auch wenn kein Unfallrisiko eingetreten ist. Mitversichert sind im Rahmen des Vertrages auch Unfälle, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird
- Bergungskosten auch für Herzinfarkt bzw. Schlaganfall. Es sind versichert: Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalles besteht sowie Seenot oder schwere Beschädigung am Schiff
- Achtung: Die Teilnahme an Regatten und die Beteiligung an Motorbootrennen sind nur gegen Zuschlag versicherbar.
Hier gelangen Sie zum Onlineantrag (bitte Java-Script einschalten!)